Der Wettbewerb "DLG-Ferienhof, DLG-Landhotel und DLG-Landpension des Jahres"
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Darum geht es
Ziel des Wettbewerbes ist es, die Vielfalt im deutschen Landtourismus aufzuzeigen und die facettenreiche Angebotspalette widerzuspiegeln. Der seit 1998 stattfindende Wettbewerb wird jährlich unter den DLG-geprüften Ferienbetrieben ausgeschrieben. Die zehn besten Höfe eines Jahres werden gekürt und durch die Medaille „Ferienhof des Jahres“ ausgezeichnet.
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Der Ablauf
Jeder DLG-Betrieb kann sich beim Wettbewerb bewerben. Hierzu muss zunächst eine schriftliche Bewerbung eingereicht werden. Eine interne DLG-Jury ermittelt aus den eingereichten Bewerbungen eine Vorauswahl von ca. 20 Betrieben. Die Betriebe der Vorauswahl werden persönlich vor Ort von zwei Prüfern besucht. Innerhalb von zwei Stunden lassen sich die Prüfer den Betrieb sowie die Angebote für die Gäste zeigen. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf die Erlebniswelt Land gelegt.
Die Eindrücke des Besuches sowie die vorab eingereichten Bewerbungen werden einer Experten-Jury vorgestellt. Die Mitglieder der Jury sind Vertreter aus der Tourismus- und Landwirtschaftsbranche.
Die zehn Gewinner werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung geehrt und ausgezeichnet..
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Bedingung
Es handelt sich bei dem Betrieb um einen DLG-geprüften Ferienbetrieb.Der Betrieb war nicht Gewinner in den vergangenen 3 Jahren und nicht unter der Vorauswahl des vergangenen Jahres.
Allgemeine Anforderungen
Auf den Punkt gebracht- „Ein Satz warum wollen Sie Ferienhof des Jahres werden? Beschreiben Sie in einem Satz Ihre Philosophie.
- In der schriftlichen Bewerbung und vor Ort muss deutlich zu erkennen sein, was Ihren Betrieb besonders macht und warum genau Ihr Hof es verdient hat, „Ferienhof, Landhotel oder Landpension des Jahres“ zu werden.
- Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb, Ihr Tätigkeitsfeld und das Umfeld bzw. die Lage Ihres Betriebes.
- Passt Ihr Gebäude in das Landschaftsbild bzw. in die Region und wird die ländliche Baukultur gepflegt?
- Welche Zielgruppe kommt zu Ihnen auf den Hof bzw. Betrieb und wie ist daraufhin das Angebot abgestimmt?
- Wie empfangen Sie Ihre Gäste? Erhalten die Gäste z.B. zur Begrüßung eine Aufmerksamkeit des Hauses oder gibt es eine „Einweisung“ bzw. eine kurze Führung?
- Wie ist der Umgang mit den Gästen, ist eine Ansprechperson vor Ort?
- Welche Aktionen bieten Sie den Gästen an und wie informieren Sie die Gäste darüber (Infotafel, Wochenblatt etc.)? Inwieweit spiegelt sich die „Erlebniswelt Land“ in den Aktionen wieder?
- Kooperieren Sie mit Anbietern oder Unternehmen in der Region, um Ihr Angebot für die Gäste zu optimieren bzw. zu erweitern?
- Sind die Wohneinheiten nach einem einheitlichen Schema bzw. in einem Stil eingerichtet, der klar zu erkennen ist?
- Weckt Ihr Prospekt Lust auf Urlaub? Dieser sollte Ihr Angebot optisch und inhaltlich widergeben.
- Ist auf der Internetseite das DLG-Logo klar zu erkennen, um damit die Verbundenheit zur DLG auszudrücken bzw. den Zusammenhang zu verdeutlichen? Sind auf der Internetseite Detailbeschreibungen der Wohneinheiten sowie zum Angebot des Betriebes hinterlegt?
Spezifische Anforderungen je nach Gütezeichen.
„Urlaub auf dem Bauernhof“Bieten Sie Einblick in die aktive Landwirtschaft? Dazu zählen Erlebnis von Landwirtschaft, Mithilfe im Stall/Feld und Vermittlung von Fachwissen.„Urlaub auf dem Winzerhof“Bieten Sie Einblick in einen Winzerbetrieb? Dazu zählen Mithilfe im Weinberg, Vermittlung von Fachwissen über Wein und dessen Anbau. „Landurlaub“ Bieten Sie Ihren Gästen etwas typisches, ländliches aus der Region oder organisieren Sie Veranstaltungen, die die Erlebniswelt Land spürbar machen? Dazu zählen regionale Produkte, regionale Speisekarte, Hoffeste, Hofladen, Hofcafe, ländliches Wissen wie zum Beispiel Vorträge und Seminare.Die DLG-Prüfung
Die DLG prüft im Bereich Landtourismus seit nun mehr als 40 Jahren. Die drei Gütezeichen „Urlaub auf dem Bauernhof“, „Urlaub auf dem Winzerhof“ und „Landurlaub“ stehen für geprüfte Qualität. Deutschlandweit sind rund 90 ehrenamtliche Prüfer im Einsatz, die die Ferienbetriebe alle drei Jahre persönlich vor Ort auf Sauberkeit, Sicherheit sowie das ländliche Erlebnis für den Gast überprüfen. Der Bereich Landtourismus ist bewertet nach den Vorgaben der RAL-Gütezeichen (Deutsches Institut für Gütesicherung). Somit sind Transparenz und geprüfte Qualität garantiert. Zu den Prüfungskriterien zählen unter anderem das Landerlebnis, die Serviceleistungen, Sicherheit und Gesamteindruck sowie die Wohneinheiten des jeweiligen Hofes. Urlaub auf dem Bauernhof - Hier machen Sie Urlaub auf einem richtigen Bauernhof – Sie erleben aktive Landwirtschaft oder verbringen Ihren Urlaub hoch zu Ross auf einem Reiterhof (» Prüfkriterien als PDF). Urlaub auf dem Winzerhof - Winzer in den verschiedensten Weinanbaugebieten lassen sich bei der Arbeit über die Schulter schauen. Erleben und genießen Sie den Urlaub auf dem Winzerhof (» Prüfkriterien als PDF). Landurlaub - In Höfen, Landhäusern, Landhotels, Guts- und Herrenhäusern verbringen Sie Ihren Urlaub und erleben Gastfreundschaft und ländliche Urlaubsvielfalt (» Prüfkriterien als PDF). Mit dem Antrag können Sie sich für das DLG-Gütezeichen anmelden. Darüber hinaus ist die DLG Lizenznehmerin des DTV (Deutscher Tourismusverband) und hat die Erlaubnis die DTV-Sterne-Klassifizierung für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer auf DLG-geprüften Höfen abzunehmen.
Ihre Ansprechpartner im Landtourismusteam
Gesine Schnabel
Tel. 069 / 247 88 - 453
E-Mail: g.schnabel@dlg.org
Evelyn Trabert
Tel. 069 / 247 88 - 468
E-Mail: e.trabert@dlg.org